Unterstützung von neuen Tachografendaten der Generation 2 Version 2

Im Zuge der Einführung des intelligenten Tachographen der zweiten Version (GEN2 V2 bzw. Smart Tacho, Version 2) wurden im Rahmen des EU-Mobilitätspaket 1 durch der EU-Kommission Änderungen an den Datenstrukturen der digitalen Tachographen vorgeschrieben.

Ab dem 21.08.2023 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge innerhalb der EU mit dem neuen Fahrtenschreiber der Generation 2 Version 2 ausgestattet werden.

Neue Fahrtenschreiber der Generation 2 Version 2

Im Zuge der Einführung des intelligenten Tachographen der zweiten Version (GEN2 V2 bzw. Smart Tacho, Version 2) wurden im Rahmen des EU-Mobilitätspaket 1 durch der EU-Kommission Änderungen an den Datenstrukturen der digitalen Tachographen vorgeschrieben. Diese sind innerhalb der Durchführungsverordnung EU 2021/1228 festgelegt.

Dieses zielte darauf ab, bessere Arbeitsbedingungen, gleiche Wettbewerbsbedingungen und mehr Sicherheit im Strassenverkehr zu erreichen.

Diese neue Version 2 des intelligenten Tachografen wird von Continental VDO als «DTCO 4.1» und von Stoneridge als «SE5000 Smart 2» bezeichnet. Gemäss der Verordnung (EU) 165/2014 wurden technische Änderungen vorgenommen, um den Anforderungen an den Fahrtenschreiber gerecht zu werden. Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1228, die am 30.07.2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und am 19.08.2021 in Kraft trat, enthält diese Änderungen.

Der Intelligente Fahrtenschreiber der Generation 2 Version 2 bietet folgende neue Funktionen:

Was sind die Neuerungen von Fahrtschreibern der GEN2 V2 gegenüber GEN2 V1?

  • Automatische Aufzeichnung von Grenzübertritten, was den Kontrollbehörden hilft, die Angaben bezüglich der Fahrstrecke überprüfen zu können.
  • Möglichkeit der Protokollierung von Be- und Entladevorgängen
  • Verdoppelung der Speicherkapazität von 28 auf 56 Tage (Pflicht ab Ende 2024)
  • Der intelligente Fahrtschreiber verfügt über die Möglichkeit, die Signale des globalen Navigationssatellitensystem (GNSS) auf ihre Echtheit zu überprüfen. Mehr Datensicherheit und Schutz vor Cyber-Angriffen durch Nutzung des europäischen Galileo-Signals (OSNMA) (zum Start noch nicht aktiv)
  • Der Fahrtschreiber verwendet für Fernabfragen die sichere Funkübertragung DSRC (Dedicated Short Range Communication) und bietet auf dieser Schnittstelle neuerdings auch Informationen zu Lenkzeitüberschreitungen. Diese Technologie ermöglicht es den Kontrollbehörden, zwecks Vorselektion bei Strassenkontrollen, Daten aus dem Fahrtschreiber zu prüfen, ohne das Fahrzeug dazu anhalten zu müssen.
  • Gleich bleibt, dass alle Fahrtschreiberkarten mit den neuen intelligenten Fahrtschreibern kompatibel sind und bis zum Ende der Gültigkeit weiter benutzt werden können. Die Karten früherer Versionen werden nach Ablauf der Gültigkeit mit dem üblichen Erneuerungsverfahren durch Karten der GEN2 V2 ausgetauscht.

Ab dem 21.08.2023 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge innerhalb der EU mit dem neuen Fahrtenschreiber der Generation 2 Version 2 ausgestattet werden.

Bis 31.12.2024 müssen alle Fahrzeuge mit analogen oder digitalen Tachografen der 1. Generation im grenzüberschreitenden Verkehr mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht auf einen GEN2 V2 umgerüstet sein. Die alten digitalen Tachografen GEN1 sowie analoge Tachografen sind nicht mehr erlaubt.

Bestandsfahrzeuge, die grenzüberschreitend eingesetzt werden und einen Tachografen der 1. Generation (GEN2 V1) besitzen, müssen bis August 2025 auf die neue Version GEN2 V2 umgerüstet werden.

Darüber hinaus wird ab Juli 2026 auch für Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die grenzüberschreitend unterwegs sind, ein Tachograf (GEN2 V2) erforderlich sein.

Bereiten Sie sich schon jetzt auf die vorgeschriebenen Umrüstungen analoger und digitaler Tachografen (Anhang 1B) vor. Die Nachrüstung der 1. Generation intelligenter Tachografen muss bis 20. August 2025 vollzogen sein.

  • Die neuen Datenstrukturen des Tachografen GEN2 V2 (Massenspeicher) sind mit älteren TachoPlus-Versionen nicht kompatibel. Daher müssen auch die Downloadlösungen, die zum Herunterladen von Daten vom Tachografen verwendet werden, wie beispielsweise Downloadkeys oder Downloadterminals aktualisiert werden. Die neue Fahrerkarte GEN2 V2 ist abwärtskompatibel mit älteren Tachografen, aber zum Auslesen der neuen Fahrerkarte ist ein Update auf TachoPlus Version 4 erforderlich.

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