Die Software für Tachografendaten-Auswertung

Intelligenter Fahrtschreiber

Die neuen EU-Regelungen führen dazu, dass in der Europäischen Union sämtliche ab dem 15. Juni 2019 neu zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge, die von der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 betroffen sind, mit einem «intelligenten Fahrtschreiber» ausgerüstet werden müssen. Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie im Video.

 

 

 

Was ändert sich für den Fuhrparkhalter?

Ab dem 15.06.2019 ist Ihr neu zugelassenes Fahrzeug mit einem intelligenten Fahrtschreiber ausgerüstet. Für Sie als Fahrzeughalter gilt es folgendes zu beachten:

  • Die neu eingeführten Tachographenkarten funktionieren auch an Generation 1 Geräten
  • Die Download-Tools müssen mit dem intelligenten Fahrtschreiber kompatibel sein
  • Ihre Archivierungssoftware muss die neuen Datenformate verstehen

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Was bedeutet das für Ihre Archivierungssoftware?

  • Ihre Archivierungssoftware muss die neuen Datenformate korrekt auslesen können
  • Ihre Archivierungssoftware muss kompatibel mit den neuen Download-Tools sein

Das alles ermöglicht Ihnen die neue und einsatzbereite TachoPlus Version 3.

  • Unterstützung des neuen Datenformats vom neuen intelligenten Fahrtschreiber Generation 2
  • Effizientes Arbeiten mit den eingelesenen Daten
  • Automatische Umwandlung der Tachographen-Positionen zum nächsten Ort, Region, Land auch ohne eine Internetverbindung
  • Modernes und neues Design mit einem neuen Dashboard
  • Terminverwaltung
  • Berufskraftfahrer-Qualifikation-Verwaltung
  • Fahrererlaubnisklassen
  • Führerscheinkontrolle mit Echtheitsprüfung

 

TachoPlus-Menu-Version3-Neu